TA-Anschlussprüfung für Laborant:innen
Allgemeines zur Zulassung
Für die TA-Prüfung für Laborant:innen gibt es in jedem Jahr pro Abschluss (BTA, CTA od. PhyTA) eine zahlenmäßige Begrenzung von 30 Bewerber:innen. Sollten sich mehr als 30 Laborantinnen bzw. Laboranten bewerben, müssen wir leider auf das nächste Jahr verweisen.
Wenn Du Dich bewerben willst, musst Du
- bei Beginn der Prüfung das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- den Mittleren Schulabschluss (früher: Realschulabschluss) besitzen und
- einen Berufsabschluss als Chemielaborantin oder als Chemielaborant (bei der Bewerbung für den CTA) bzw. als Biologielaborantin oder als Biologielaborant (bei der Bewerbung für den BTA) vorweisen können. Außerdem musst Du die Berufsschule der Lise-Meitner-Schule besucht haben.
Wenn Du zurzeit einen einschlägigen Bildungsgang der Berufsfachschule besuchst, wirst Du nicht zur Anschlussprüfung zugelassen. Nicht zugelassen wird man auch dann, wenn man sich wiederholt der Abschlussprüfung eines einschlägigen Bildungsganges in einer Berufsfachschule ohne Erfolg unterzogen hat.
Zulassungsantrag
Antragsfrist
Der Zulassungsantrag muss uns bis zum Freitag, dem 13. Januar 2023 erreichen und an die folgende Anschrift gerichtet sein:
Lise-Meitner-Schule
Abteilung 2
TA-Anschlussprüfung für Laborant:innen
Lipschitzallee 25
12351 Berlin
Bewerbungsunterlagen
Beantrage die Zulassung bitte formlos per Anschreiben und füge die folgenden Unterlagen bei:
- einen tabellarischen Lebenslauf,
- eine gültige E-Mailadresse, (Bitte richten Sie sich darauf ein, dass ein Teil der Kommunikation über E-Mail abgewickelt wird.)
- eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses der IHK-Abschlussprüfung,
- eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses des Mittleren Schulabschlusses (früher: Realschulabschluss) oder des Abiturzeugnisses,
- eine Erklärung über bisherige Prüfungsversuche zum Erwerb des angestrebten Abschlusses sowie
- eine Darstellung über Art und Umfang der Vorbereitung auf die Fremdenprüfung.
Erläuterung zu den beiden letzten Punkten:
Wer schon an der Abschlussprüfung zum BTA oder CTA teilgenommen hat und die Prüfung zweimal nicht bestanden hat, wird nicht zu dieser Prüfung zugelassen. Aus diesem Grund verlangen wir eine Erklärung, die folgendermaßen lauten kann: „Ich habe bisher noch nicht an einer Abschlussprüfung zum staatlich geprüften … (CTA oder BTA) teilgenommen“. Sollte dies in deinem Fall nicht zutreffen, so schreibe uns den für dich zutreffenden Sachverhalt, damit wir deinen Antrag prüfen können.
Die Ausbildung zum/zur BTA oder CTA unterscheidet sich von der Ausbildung zum/zur Laborant:in. Informationen dazu gibt es auf dieser Webseite zu den Berufsbildern. Wir erwarten „eine kurze Darstellung über die Art und den Umfang der Vorbereitung auf die Fremdenprüfung“, die zeigt, wie man mögliche Ausbildungsunterschiede kompensiert hat, z. B. durch die Angabe eines Buches oder anderer Unterlagen.
Wer die IHK-Prüfung erst kurz nach oder kurz vor dem Bewerbungsschlusstermin absolviert, kann die Kopie seines IHK-Zeugnisses unverzüglich nach dessen Erhalt nachreichen. Bitte weise auf diesen Sachverhalt ausdrücklich in deiner Bewerbung hin und gib den Tag der Prüfung an. Erst, wenn uns dein Zeugnis vorliegt, können wir über eine Zusage entscheiden.
Wenn du deine Bewerbung persönlich bei uns abgibst und zu den Kopien auch die Originale deiner Zeugnisse vorlegst, dann ist unser Sekretariat bereit, die Beglaubigung vorzunehmen.
Informationen zum Erwerb des Abschlusses
Vorbereitung
Der Verein der Freunde und Förderer des Oberstufenzentrums Chemie, Physik und Biologie e.V. wird im Auftrag der Schule eine Vorbereitungsveranstaltung durchführen.
Zur Vorbereitung der Prüfung werden dir außerdem geeignete Materialien zur Verfügung gestellt.
Für den mit der Vorbereitung der Prüfung verbundenen Aufwand erhebt der Verein von den Prüflingen einen Kostenbeitrag.
Der genaue Zeitpunkt der Veranstaltung (ca. März) wird durch den Verein per Mail oder Brief gesondert bekannt gegeben.
Prüfungsdurchführung
Die Prüfungen finden in der Zeit vom 01.06. – 05.06.2023 statt.
Folgende Fächer werden geprüft:
CTA
AN – Analytische Chemie (01.06.23)
TM – Technische Mathematik (02.06.23)
OC – Organische Chemie (05.06.23)
BTA
FA – Funktionelle Anatomie (01.06.23)
BC – Biochemie (02.06.23)
MB – Mikrobiologie (05.06.23)
Sonderurlaub
Nach § 10 Abs. 5 des Berliner Bildungszeitgesetzes (BiZeitG) vom 5. Juli 2021 sind berufliche Bildungsveranstaltungen, die von öffentlichen Schulen durchgeführt werden und den Erwerb nachträglicher Schulabschlüsse zum Ziel haben, anerkannte Bildungsveranstaltungen.
Im § 24 des Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz (BbgWBG) vom 15. Dezember 1993 findet sich eine ähnliche Regelung.
Mit der Einladung zu Prüfung kann die berufliche Bildungsveranstaltung beim Betrieb beantragt werden.
Am letzten Tag der schriftlichen Prüfung geben wir Teilnahmebescheinigungen aus.
Ausgabe der Prüfungszeugnisse
Die Prüfungszeugnisse werden am Donnerstag, dem 6. Juli 2023 um 17 Uhr in der Lise-Meitner-Schule ausgegeben.
Gegen Vorlage einer Vollmacht ist die Entgegennahme des Zeugnisses für Abwesende möglich.
Zeugnisse werden nicht mit der Post verschickt, sie können aber später im Sekretariat abgeholt werden. Es empfiehlt sich dringend eine telefonische Terminvereinbarung.
Aktualisierungen
Änderungen vorbehalten. Wir aktualisieren diese Seite regelmäßig. Es empfiehlt sich also, häufiger hier nachzusehen.
Kontakt
Dr. Marco Sielaff
Leiter Abteilung 2
Sekretariat der Abteilung
Frau Ulmer
Telefon 030 / 66 06 89 – 12
Telefax 030 / 66 06 89 – 60