TA-Anschlussprüfung für Laborant:innen
Allgemeines zur Zulassung
Für die TA-Prüfung für Laborantinnen und Laboranten gibt es in jedem Jahr pro Abschluss (BTA oder CTA) eine zahlenmäßige Begrenzung von 30 Plätzen pro Abschluss. Sollten sich mehr als 30 Laborantinnen bzw. Laboranten bewerben, müssen wir leider auf das nächste Jahr verweisen.
Wenn Du Dich bewerben willst, musst Du
- bei Beginn der Prüfung das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- den Mittleren Schulabschluss (früher: Realschulabschluss) besitzen und
- einen Berufsabschluss als Chemielaborantin oder als Chemielaborant (bei der Bewerbung für den CTA) bzw. als Biologielaborantin oder als Biologielaborant (bei der Bewerbung für den BTA) vorweisen können. Außerdem musst Du die Berufsschule der Lise-Meitner-Schule besucht haben.
Wenn Du zurzeit einen einschlägigen Bildungsgang der Berufsfachschule besuchst, wirst Du nicht zur Anschlussprüfung zugelassen. Nicht zugelassen wird man auch dann, wenn man sich wiederholt der Abschlussprüfung eines einschlägigen Bildungsganges in einer Berufsfachschule ohne Erfolg unterzogen hat.
Zulassungsantrag
Antragsfrist
Die Zulassungsfrist für die nächste Prüfung ist der 31.01.2025.
Bewerbungsverfahren
Beantrage die Zulassung mithilfe unseres Onlineanmeldeportals. Ziel des Bildungsgangs ist „TA-Anschlussprüfung BTA bzw. CTA“. Im letzten Schritt sind folgende Unterlagen hochzuladen.
Unter „Zeugnisse“:
- eine Kopie des Zeugnisses der IHK-Abschlussprüfung (soweit schon vorhanden, ansonsten bitte nachreichen),
- eine Kopie des Zeugnisses des Mittleren Schulabschlusses (früher: Realschulabschluss) oder des Abiturzeugnisses,
- eine Kopie des Abschlusszeugnisses der Berufsschule von der Lise-Meitner-Schule,
Unter „Weitere Dokumente“:
- einen tabellarischen Lebenslauf,
- eine selbst geschriebene Erklärung über bisherige Prüfungsversuche zum Erwerb des angestrebten Abschlusses sowie
- eine Darstellung über Art und Umfang der Vorbereitung auf die Fremdenprüfung.
Erläuterung zu den beiden letzten Punkten:
Wer schon an der Abschlussprüfung zum BTA oder CTA teilgenommen und die Prüfung zweimal nicht bestanden hat, wird nicht zu dieser Prüfung zugelassen. Demzufolge verlangen wir eine Erklärung, die folgendermaßen lauten kann: „Ich habe bisher bisher nicht an einer Abschlussprüfung zum staatlich geprüften … (CTA oder BTA) teilgenommen“. Sollte dies in deinem Fall nicht zutreffen, so schreibe uns den für dich zutreffenden Sachverhalt, damit wir deinen Antrag prüfen können.
Die Ausbildung zum BTA oder CTA unterscheidet sich von der Ausbildung zum Laboranten. Der Unterricht bei den TA erfolgt bei uns in Lernfeldern. Allgemeine Informationen zu den Berufsbildern gibt es im Netz für den Beruf des CTAs bzw. BTAs.
Wir erwarten eine kurze Darstellung über die Art und den Umfang der Vorbereitung auf die TA-Anschlussprüfung, die zeigt, wie man mögliche Ausbildungsunterschiede kompensiert hat. Dieses kann z. B. durch den Satz erfolgen: „Neben den Unterrichtsaufzeichnungen aus der Berufsschule verwende ich die [Bücher XY oder andere Unterlagen]“.
Wer die IHK-Prüfung erst kurz nach oder kurz vor dem Bewerbungsschlusstermin absolviert, kann die Kopie seines IHK-Zeugnisses unverzüglich nach dessen Erhalt nachreichen. Bitte weise auf diesen Sachverhalt ausdrücklich in deiner Bewerbung hin und gib den Tag der Prüfung an. Erst, wenn uns dein Zeugnis vorliegt, können wir über eine Zusage entscheiden.
Informationen zum Erwerb des Abschlusses
Vorbereitung
Der Verein der Freunde und Förderer des Oberstufenzentrums Chemie, Physik und Biologie e.V. wird im Auftrag der Schule eine Vorbereitungsveranstaltung durchführen.
Zur Vorbereitung der Prüfung werden dir außerdem geeignete Materialien zur Verfügung gestellt.
Für den mit der Vorbereitung der Prüfung verbundenen Aufwand erhebt der Verein von den Prüflingen einen Kostenbeitrag.
Der genaue Zeitpunkt der Veranstaltung (Ende März) wird durch den Verein per Mail oder Brief gesondert bekannt gegeben.
Prüfungsdurchführung
Die Prüfungen finden in der Zeit vom 11.06. – 13.06.2025 statt.
Folgende Lernfelder (LF) werden schriftlich in drei Zeitstunden geprüft:
CTA
LF 1 – Struktur und Eigenschaften von Stoffen und Stoffsystemen erklären (11.06.25)
LF 2 – Synthese organischer Stoffe planen und erläutern (12.06.25)
LF 3 – Chemische Analysen und Strukturaufklärungsmethoden erläutern (13.06.25)
BTA
LF 1 – Anatomische und physiologische Zusammenhänge beschreiben und erklären (11.06.25)
LF 2 – Molekulare und zelluläre Prozesse beschreiben und erklären (12.06.25)
LF 3 – (Bio)chemische Strukturen und Prinzipien beschreiben und anwenden (13.06.25)
Sonderurlaub
Nach § 10 Abs. 5 des Berliner Bildungszeitgesetzes (BiZeitG) vom 5. Juli 2021 sind berufliche Bildungsveranstaltungen, die von öffentlichen Schulen durchgeführt werden und den Erwerb nachträglicher Schulabschlüsse zum Ziel haben, anerkannte Bildungsveranstaltungen.
Im § 24 des Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz (BbgWBG) vom 15. Dezember 1993 findet sich eine ähnliche Regelung.
Mit der Einladung zur Prüfung kann die berufliche Bildungsveranstaltung beim Betrieb beantragt werden.
Am letzten Tag der schriftlichen Prüfung geben wir Teilnahmebescheinigungen aus.
Regeln zum Bestehen der Prüfung
Die TA-Anschlussprüfung besteht, wer in jedem Prüfungsfach mindestens die Endnote „ausreichend“ erzielt.
Die Endnote „mangelhaft“ in höchstens einem Prüfungsfach ist durch eine „gut“ oder zwei „befriedigend“ lautende Endnoten aus den anderen beiden Prüfungsfächern auszugleichen.
Ausgabe der Prüfungszeugnisse
Die Prüfungszeugnisse werden am Donnerstag, dem 17. Juli 2025 um 17 Uhr in der Lise-Meitner-Schule ausgegeben.
Gegen Vorlage einer Vollmacht ist die Entgegennahme des Zeugnisses für Abwesende möglich.
Zeugnisse werden nicht mit der Post verschickt, sie können aber später im Sekretariat abgeholt werden. Es empfiehlt sich dringend eine telefonische Terminvereinbarung.
Aktualisierungen
Änderungen vorbehalten. Wir aktualisieren diese Seite regelmäßig. Es empfiehlt sich also, häufiger hier nachzusehen.
Kontakt
Dr. Marco Sielaff
Leiter Abteilung 2
Sekretariat der Abteilung
Frau Schulz
Telefon 030 / 66 06 89 – 14
Telefax 030 / 66 06 89 – 60