TA-Anschlussprüfung für Laborant:innen

Allgemeines zur Zulassung

Für die TA-Prüfung für Laborantinnen und Laboranten gibt es in jedem Jahr pro Abschluss (BTA oder CTA) eine zahlenmäßige Begrenzung von 30 Plätzen pro Abschluss. Sollten sich mehr als 30 Laborantinnen bzw. Laboranten bewerben, müssen wir leider auf das nächste Jahr verweisen.

Wenn Du Dich bewerben willst, musst Du

  • bei Beginn der Prüfung das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • den Mittleren Schulabschluss (früher: Realschulabschluss) besitzen und
  • einen Berufsabschluss als Chemielaborantin oder als Chemielaborant (bei der Bewerbung für den CTA) bzw. als Biologielaborantin oder als Biologielaborant (bei der Bewerbung für den BTA) vorweisen können. Außerdem musst Du die Berufsschule der Lise-Meitner-Schule besucht haben.

Wenn Du zurzeit einen einschlägigen Bildungsgang der Berufsfachschule besuchst, wirst Du nicht zur Anschlussprüfung zugelassen. Nicht zugelassen wird man auch dann, wenn man sich wiederholt der Abschlussprüfung eines einschlägigen Bildungsganges in einer Berufsfachschule ohne Erfolg unterzogen hat.

Zulassungsantrag

Antragsfrist

Die Zulassungsfrist für dieses Schuljahr ist abgelaufen. Bitte bewerbe dich ab Sommer 2024 zum nächsten Schuljahr.

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Bewerbungsverfahren

Beantrage die Zulassung mithilfe unseres Onlineanmeldeportals. Ziel des Bildungsgangs ist „TA-Anschlussprüfung BTA bzw. CTA“. Im letzten Schritt sind folgenden Unterlagen hochzuladen.

Unter „Zeugnisse“:

  • eine Kopie des Zeugnisses der IHK-Abschlussprüfung (soweit schon vorhanden, ansonsten bitte nachreichen),
  • eine Kopie des Zeugnisses des Mittleren Schulabschlusses (früher: Realschulabschluss) oder des Abiturzeugnisses,
  • eine Kopie des Abschlusszeugnisses der Berufsschule von der Lise-Meitner-Schule,

Unter „Weitere Dokumente“:

  • einen tabellarischen Lebenslauf,
  • eine selbstgeschriebene Erklärung über bisherige Prüfungsversuche zum Erwerb des angestrebten Abschlusses sowie
  • eine Darstellung über Art und Umfang der Vorbereitung auf die Fremdenprüfung.

Erläuterung zu den beiden letzten Punkten:

Wer schon an der Abschlussprüfung zum BTA oder CTA teilgenommen hat und die Prüfung zweimal nicht bestanden hat, wird nicht zu dieser Prüfung zugelassen. Aus diesem Grund verlangen wir eine Erklärung, die folgendermaßen lauten kann: „Ich habe bisher noch nicht an einer Abschlussprüfung zum staatlich geprüften … (CTA oder BTA) teilgenommen“. Sollte dies in deinem Fall nicht zutreffen, so schreibe uns den für dich zutreffenden Sachverhalt, damit wir deinen Antrag prüfen können.

Die Ausbildung zum/zur BTA oder CTA unterscheidet sich von der Ausbildung zum/zur Laborant:in. Informationen dazu gibt es auf dieser Webseite zu den Berufsbildern. Wir erwarten „eine kurze Darstellung über die Art und den Umfang der Vorbereitung auf die TA-Anschlussprüfung“, die zeigt, wie man mögliche Ausbildungsunterschiede kompensiert hat, z. B. durch die Angabe eines Buches oder anderer Unterlagen.

Wer die IHK-Prüfung erst kurz nach oder kurz vor dem Bewerbungsschlusstermin absolviert, kann die Kopie seines IHK-Zeugnisses unverzüglich nach dessen Erhalt nachreichen. Bitte weise auf diesen Sachverhalt ausdrücklich in deiner Bewerbung hin und gib den Tag der Prüfung an. Erst, wenn uns dein Zeugnis vorliegt, können wir über eine Zusage entscheiden.

Informationen zum Erwerb des Abschlusses

Vorbereitung

Der Verein der Freunde und Förderer des Oberstufenzentrums Chemie, Physik und Biologie e.V. wird im Auftrag der Schule eine Vorbereitungsveranstaltung durchführen.
Zur Vorbereitung der Prüfung werden dir außerdem geeignete Materialien zur Verfügung gestellt.
Für den mit der Vorbereitung der Prüfung verbundenen Aufwand erhebt der Verein von den Prüflingen einen Kostenbeitrag.
Der genaue Zeitpunkt der Veranstaltung (ca. März) wird durch den Verein per Mail oder Brief gesondert bekannt gegeben.

Prüfungsdurchführung

Die Prüfungen finden in der Zeit vom 03.06. – 07.06.2024 statt.

Folgende Lernfelder (LF) werden schriftlich in drei Zeitstunden geprüft:

CTA

LF 1 – Struktur und Eigenschaften von Stoffen und Stoffsystemen erklären (03.06.24)

LF 2 – Synthese organischer Stoffe planen und erläutern (05.06.24)

 LF 3 – Chemische Analysen und Strukturaufklärungsmethoden erläutern (07.06.24)

BTA

 LF 1 – Anatomische und physiologische Zusammenhänge beschreiben und erklären (03.06.24)

LF 3 – (Bio)chemische Strukturen und Prinzipien beschreiben und anwenden (05.06.24)

LF 2 – Molekulare und zelluläre Prozesse beschreiben und erklären  (07.06.24)

Sonderurlaub

Nach § 10 Abs. 5 des Berliner Bildungszeitgesetzes (BiZeitG) vom 5. Juli 2021 sind berufliche Bildungsveranstaltungen, die von öffentlichen Schulen durchgeführt werden und den Erwerb nachträglicher Schulabschlüsse zum Ziel haben, anerkannte Bildungsveranstaltungen.

Im § 24 des Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz (BbgWBG) vom 15. Dezember 1993 findet sich eine ähnliche Regelung.

Mit der Einladung zu Prüfung kann die berufliche Bildungsveranstaltung beim Betrieb beantragt werden.

Am letzten Tag der schriftlichen Prüfung geben wir Teilnahmebescheinigungen aus.

Regeln zum Bestehen der Prüfung

Die TA-Anschlussprüfung besteht, wer in jedem Prüfungsfach mindestens die Endnote „ausreichend“ erzielt.

Die Endnote „mangelhaft“ in höchstens einem Prüfungsfach ist durch eine „gut“ oder zwei „befriedigend“ lautende Endnoten aus den anderen beiden Prüfungsfächern auszugleichen.

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Ausgabe der Prüfungszeugnisse

Die Prüfungszeugnisse werden am Mittwoch, dem 10. Juli 2024 um 17 Uhr in der Lise-Meitner-Schule ausgegeben.
Gegen Vorlage einer Vollmacht ist die Entgegennahme des Zeugnisses für Abwesende möglich.
Zeugnisse werden nicht mit der Post verschickt, sie können aber später im Sekretariat abgeholt werden. Es empfiehlt sich dringend eine telefonische Terminvereinbarung.

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Aktualisierungen

Änderungen vorbehalten. Wir aktualisieren diese Seite regelmäßig. Es empfiehlt sich also, häufiger hier nachzusehen.

Kontakt

Dr. Marco Sielaff
Leiter Abteilung 2

Sekretariat der Abteilung
Frau Ulmer
Telefon 030 / 66 06 89 – 12
Telefax 030 / 66 06 89 – 60

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